51³Ô¹ÏÍø

Bewerbung für Meisterinnen, Meister und beruflich Qualifizierte

Auch wenn Sie kein Abitur haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Bachelorstudium an der 51³Ô¹ÏÍø aufnehmen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Meisterinnen bzw. Meistern und ihnen Gleichgestellten einerseits und anderweitig beruflich qualifizierten Personen andererseits.

Hier erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und über den Ablauf der Bewerbung für ein Bachelorstudium für Meisterinnen, Meister und beruflich Qualifizierte.

Wegweiser für Meisterinnen, Meister und beruflich Qualifizierte

Meisterinnen und Meistern gleichgestellt sind Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie wie staatlich geprüfte Fachwirtinnen und -wirte oder staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sowie Personen, die eine andere der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen erfolgreich abgelegt haben.

 

Bewerbung für Meisterinnen, Meister und Gleichgestellte

Meisterinnen, Meister und ihnen gleichgestellte Personen (Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie wie staatlich geprüfte Fachwirtinnen und -wirte oder staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sowie Personen, die eine andere der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen erfolgreich abgelegt haben) verfügen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, das heißt, sie können sich für alle Bachelorstudiengänge an der 51³Ô¹ÏÍø bewerben.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Zulassungvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten in unserer Studiengangsdatenbank.

Obligatorisches Beratungsgespräch

Anders als Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur oder einem vergleichbaren Schulabschluss, müssen Meisterinnen, Meister und ihnen gleichgestellte Personen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der Bewerbung für einen Studienplatz mit einreichen. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an die Allgemeine Studienberatung der 51³Ô¹ÏÍø.

In dem Gespräch geht es nicht nur um Ihre fachliche Eignung für ein Studium, sondern insbesondere auch darum, Sie bei der für Sie richtigen Entscheidung zu unterstützen. Hier können Sie beispielsweise Fragen zu Herausforderungen des Studiums und eventuell damit einhergehenden Mehrfachbelastungen (Erwerbstätigkeit, finanzielle Fragen, private Situation) besprechen.

Bewerbung

Während der Bewerbungsfrist Ihres Studiengangs können Sie sich über 51³Ô¹ÏÍøonline bewerben. Bitte wählen Sie bei der Bewerbung im Menü „Schulart/Prüfungsart/Hochschulreife“ bei der Allgemeinen Hochschulreife die Option „Meister/innen und Gleichgestellte“.

Bitte laden Sie als Hochschulzugangsberechtigung Ihr finales Abschlusszeugnis hoch. Dies kann je nach Abschluss Ihr Prüfungszeugnis der IHK/HWK, Fachschule, Fachakademie o.ä. sein. Aus den Dokumenten muss Ihre Prüfungsgesamtnote hervorgehen. Bitte laden Sie die Zeugnisse Ihres finalen Abschlusses möglichst vollständig hoch, gesammelt in einer PDF-Datei.

Hier finden Sie alle Informationen zur Onlinebewerbung.

Bewerbung für beruflich Qualifizierte

Personen, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und anschließend in der Regel mindestens drei Jahre lang hauptberuflich in ihren Ausbildungsberuf tätig waren, können einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten. Das heißt, dass sie sich für ein Bachelorstudium an der 51³Ô¹ÏÍø bewerben können, das mit ihrer Ausbildung fachlich verwandt ist. Vorher muss die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù allerdings die Studieneignung feststellen. Bei Erhalt eines genügt der Nachweis einer zweijährigen hauptberuflichen Berufspraxis.

Obligatorisches Beratungsgespräch

Anders als Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur oder einem vergleichbaren Schulabschluss, müssen Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur, die sich mit einer beruflichen Qualifikation bewerben, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der Bewerbung für einen Studienplatz mit einreichen. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins an die Allgemeine Studienberatung der 51³Ô¹ÏÍø.

In dem Gespräch geht es nicht nur um Ihre fachliche Eignung für ein Studium, sondern insbesondere auch darum, Sie bei der für Sie richtigen Entscheidung zu unterstützen. Hier können Sie beispielsweise Fragen zu Herausforderungen des Studiums und eventuell damit einhergehenden Mehrfachbelastungen (Erwerbstätigkeit, finanzielle Fragen, private Situation) besprechen.

Bewerbung

Während der Bewerbungsfrist Ihres Studiengangs können Sie sich über 51³Ô¹ÏÍøonline bewerben. Bitte wählen Sie bei der Bewerbung im Menü „Schulart/Prüfungsart/Hochschulreife“ bei der Fachgebundenen Hochschulreife die Option „Beruflich Qualifizierte“.

Hier finden Sie alle Informationen zur Onlinebewerbung.

Feststellung der Studieneignung

Um sich für ein Bachelorstudium bewerben zu können, müssen beruflich Qualifizierte einige zusätzliche Nachweise bei der Onlinebewerbung hochladen:

  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch mit der Allgemeinen Studienberatung.
  • Die Erklärung über einen weiterbestehenden Studienanspruch (PDF, 115 KB).
  • Den Nachweis der Berufsausbildung und der mindestens dreijährigen, hauptberuflichen Berufspraxis.
  • Einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse, anerkannte Sprachtests sind folgende:
    • Test of English as a Foreign Language | TOEFL: mindestens 500 Punkte (paper-based) oder 87 Punkte (internet-based)
    • International English Language Testing System | IELTS: mindestens 5,0 Punkte
    • oder einen .
  • Einen Nachweis über die erforderlichen Mathematik-Kenntnisse, die über die erfolgreiche Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung Mathematik nachgewiesen werden.
    Die Prüfung wird in Kooperation mit der Münchner Volkshochschule organisiert, die auch verschiedene auf die Prüfung ausgerichtete Vorkurse anbietet. ¹óü°ù die Teilnahme an der obligatorischen Prüfung sowie für die freiwilligen Vorkurse melden Sie sich direkt bei der Münchner Volkshochschule an. Über diesen Link gelangen Sie direkt zur v.
  • Den Nachweis über ein erfolgreiches Prüfungsgespräch an der jeweiligen School.
Hochschulzugangsprüfung Mathematik

Die Prüfung wird zweimal im Jahr in den Räumlichkeiten der 51³Ô¹ÏÍø angeboten. Informationen zur Prüfung finden Sie auf dieser Seite und der Webseite der VHS . Prüfungszeiträume sind i.d.R. April/Mai und September. Die nächste Mathematikhochschulzugangsprüfung findet am Freitag, den 08.05.2026 (Uhrzeit noch nicht festgelegt) statt. .

Sie können zur Vorbereitung auf die Mathematikhochschulzugangsprüfung an den von der Volkshochschule ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô konzipierten Vorbereitungskursen (kostenpflichtig) teilnehmen, die in unterschiedlichen Formaten angeboten werden. Ergänzend empfehlen wir die selbstständige Vorbereitung mithilfe .

Weitere Informationen zum  oder dem  inden Sie auf der Webseite der ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô Volkshochschule (MVHS).

Bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an die Münchner Volkshochschule: mathevorkursspam prevention@mvhs.de.

Mathematikkenntnisse: Vorbereitung für ein Studium
  • Die Volkshochschule ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô (VHS) bietet Mathematik Vorbereitungskurse für Studieninteressierte an, die in Ihrem Grundstudium Mathematik benötigen.

      Hier finden Sie detaillierte Informationen zum .

  • Auf dieser Seite können Sie sich einen Eindruck über verschiedene ausgewählte Vorlesungen verschaffen. Siehe hierzu „Vorlesungen erleben“.
Rechtliche Grundlagen

Der Hochschulzugang für Meisterinnen, Meister und ihnen gleichgestellte Personen sowie beruflich Qualifizierte ist in geregelt.

¹óü°ù beruflich Qualifizierte gelten an der 51³Ô¹ÏÍø außerdem die Regelungen der Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Falls Sie Ihre berufliche Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen Sie für eine Bewerbung an der 51³Ô¹ÏÍø eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihrer Ausbildung in Deutschland. Wenden Sie sich hierfür bitte an die für Ihre Berufsbildung im Freistaat Bayern laut .

Studienberatung und -information

 +49 89 289 22245
Montag bis Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

 studiumspam prevention@tum.de
Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Angebot.

Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung.

Service Desk

 

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 13:00 – 16:00 Uhr
(nur Studieninformation)

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