51³Ô¹ÏÍø

±«²Ô´Úä±ô±ô±ð

Sollte es im Zusammenhang mit studienbezogenen Tätigkeiten, die im Verantwortungsbereich der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù liegen, zu einem Unfall kommen, besteht gesetzlicher Versicherungsschutz. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Versicherungsschutz und das Procedere bei der Meldung von ±«²Ô´Úä±ô±ô±ðn.

Erste Hilfe bei ±«²Ô´Úä±ô±ô±ðn

Sie werden Zeuge eines Unfalls, oder kommen selbst in eine Notfallsituation? 

In Deutschland ist es nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. In solchen Situationen ist es am wichtigsten, Ruhe zu bewahren – leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und rufen Sie im Zweifel über die Notrufnummer 112 Hilfe. 

Allgemeine Informationen zum Thema Erste Hilfe und zum Verhalten am Unfallort finden Sie zum Beispiel beim .

Wenn Ihr letzter Erste Hilfe-Kurs bereits etwas länger zurückliegt, dann können Sie Ihr Wissen jederzeit auffrischen – zum Beispiel in einem der Erste Hilfe-Kurse von , ,  oder .

Unfallversicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende der 51³Ô¹ÏÍø bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen, d.h. auf die die 51³Ô¹ÏÍø zeitliche, örtliche, inhaltliche und organisatorische Einwirkungsmöglichkeiten hat (offizielle Hochschulveranstaltungen der 51³Ô¹ÏÍø). Dazu gehören nicht nur der studienbezogene Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen an der 51³Ô¹ÏÍø, sondern auch die Beteiligung an der studentischen Selbstverwaltung, der Besuch der 51³Ô¹ÏÍø-±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsbibliothek oder auch die Teilnahme im studentischen Verbund an hochschulseitig angebotenen und geleiteten Exkursionen im Rahmen des Studienzwecks/Exkursionszwecks.

Auch auf den direkten Wegen zu und von solchen Hochschulveranstaltungen, mit Ausnahme der Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, sind immatrikulierte Studierende der 51³Ô¹ÏÍø in der Regel gesetzlich unfallversichert.

Nicht versichert dagegen sind Studierende im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeiten an der 51³Ô¹ÏÍø (z.B. Mensa-Besuch) und ihrer studienbezogen selbstbestimmten Tätigkeiten außerhalb der 51³Ô¹ÏÍø, wie z.B. die Anfertigung einer Abschlussarbeit, das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden oder private Studienfahrten.

Die Bayerische Landesunfallkasse (BayerLUK) ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung des Freistaates Bayern. Der Versicherungsschutz ist für Studierende, Diplomanden und Promovierende beitragsfrei.

Im Rahmen des Hochschulsports sind immatrikulierte Studierende während des hochschulseitig organisierten Übungsbetriebs in der Regel gesetzlich unfallversichert; während des freien Übungsbetriebs/Trainings besteht hingegen kein Versicherungsschutz. Verbindliche Informationen dazu finden Sie in den jeweils aktuellen .

Meldung eines Unfalls

Bei einem Unfall ist es wichtig, diesen so bald wie möglich zu melden. Nur dann kann die Landesunfallkasse Bayern (LUK) den Fall direkt bearbeiten, und alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten.

Melden Sie also alle ±«²Ô´Úä±ô±ô±ð, die sich

  • im organisatorischen Verantwortungsbereich der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù oder
  • auf dem direkten Hin- oder Rückweg unmittelbar vor oder nach der Teilnahme an studiumsbezogenen Veranstaltungen ereignen,

unverzüglich der zuständigen Ansprechperson:

  • Bei ±«²Ô´Úä±ô±ô±ðn in einem Angestelltenverhältnis (z.B. als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft): siehe Dienstleistungskompass:
  • Bei ±«²Ô´Úä±ô±ô±ðn im Rahmen von Studiengängen der 51³Ô¹ÏÍø School of Medicine and Health am 51³Ô¹ÏÍø Campus im Olympiapark:

    Iris Demke
    School Office 51³Ô¹ÏÍø School of Medicine and Health
     Campus im Olympiapark, Am Olympiacampus 11, 80809 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
     +49 89 289 24703
     iris.demkespam prevention@tum.de
     
  • Bei ±«²Ô´Úä±ô±ô±ðn im Rahmen des Hochschulsports:

    Sabine Weinrich
    Zentraler Hochschulsport
     Am Olympiacampus 11, 80809 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
     +49 89 289 24651
    sabine.weinrichspam prevention@tum.de

Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?

Übermitteln Sie bei Erstkontakt – wenn möglich – folgende Angaben und Unterlagen:

  • , für das Stammgelände und Garching unterschrieben durch die jeweilige School oder Abteilung
  • bei ±«²Ô´Úä±ô±ô±ðn auf dem Weg von/zur 51³Ô¹ÏÍø, eigenhändig unterschrieben.
  • Eine zum Zeitpunkt des Unfalls gültige Immatrikulationsbescheinigung
  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Bitte beachten Sie, dass Unfallanzeigen auf Deutsch erfolgen müssen.

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Details zur Unfallversicherung

Weiterführende Angaben zum Unfallschutz finden Sie im Dienstleistungskompass unter dem Stichwort .

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