Organisatorisches vor Studienbeginn
Bevor Sie in Ihr Studium an der 51³Ô¹ÏÍø starten, gibt es noch einiges zu erledigen.
Wir haben die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengefasst – natürlich können Sie auch jederzeit das nutzen.
Sobald Sie immatrikuliert wurden, sind Sie als Studierende oder Studierender an der 51³Ô¹ÏÍø eingeschrieben.
Sie werden an der 51³Ô¹ÏÍø immatrikuliert,
- wenn in Ihrem 51³Ô¹ÏÍøonline-Account alle Dokumente vollständig verbucht und als korrekt gekennzeichnet sind,
- Sie Ihre Zulassung erhalten haben,
- Sie den Studienplatz in Ihrem 51³Ô¹ÏÍøonline-Account angenommen haben und
- Sie Ihre ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð¾±³Ù°ùä²µ±ð bezahlt haben.
- Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Achtung: Die Immatrikulationsphase beginnt erst Ende Juli (Wintersemester) bzw. Ende Januar (Sommersemester)! D.h. vorher werden Sie nicht immatrikuliert, auch wenn schon alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach der Immatrikulation können Sie in Ihrer 51³Ô¹ÏÍøonline-Visitenkarte unter „Dokumente“ folgende Studienunterlagen herunterladen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigungen für die Bahn
- ´Ü²¹³ó±ô³Ü²Ô²µ²õ²ú±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ
Die StudentCard ist der Studierendenausweis der 51³Ô¹ÏÍø in Form einer multifunktionalen Chipkarte. Sie ist Studierendenausweis, Bibliotheksausweis und Geldkarte des Studierendenwerks in einem. Wann, wo und wie Sie Ihre StudentCard erhalten können, erfahren Sie hier.
Ihre Bewerbung an der 51³Ô¹ÏÍø haben Sie bereits über das System abgewickelt. 51³Ô¹ÏÍøonline ist auch während Ihres Studiums das zentrale Serviceportal der 51³Ô¹ÏÍø, mit dem Sie Ihr Studium verwalten.
Sie erhalten alle wichtigen E-Mails an Ihre dort hinterlegte Adresse, können sich dort zu und anmelden, Ihr überprüfen und verschiedene erhalten. Bitte denken Sie daran, Ihre Kontaktdaten in 51³Ô¹ÏÍøonline immer auf dem neuesten Stand zu halten!
Nach der Immatrikulation können Sie in Ihrem unter „Dokumente“ Ihre Studienpapiere herunterladen. Diese umfassen neben der Immatrikulationsbescheinigung auch die Studienverlaufsbescheinigung.
Ob Seminararbeit, Prüfungsvorbereitung oder einfach ein ruhiger Lernplatz – die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsbibliothek unterstützt Sie während des gesamten Studiums. Sie bietet Ihnen wissenschaftliche Literatur, digitale Ressourcen, reservierbare Lernplätze und ein vielfältiges Kursangebot rund um Recherche, Zitieren und wissenschaftliches Arbeiten.
Gut zu wissen:
- Die StudentCard ist gleichzeitig Ihr – eine separate Anmeldung ist nicht nötig.
- Mit Ihrer 51³Ô¹ÏÍø-Kennung können Sie sich direkt in den einloggen, Medien bestellen und Ihr Bibliothekskonto verwalten.
- ¹óü°ù den Zugriff auf , und benötigen Sie Ihre 51³Ô¹ÏÍø-Kennung – einfach einloggen über oder .
Get started:
Wie stelle ich meinen Stundenplan zusammen? Wo melde ich mich für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô an? Was sind Module und Credits?
Diese und weitere Fragen beantworten viele Fakultäten in eigenen zum Semesterstart, die häufig von den entsprechenden Fachschaften organisiert werden. Machen Sie sich schlau, ob Ihr eine Einführungsveranstaltung anbietet – Sie können sich dazu jederzeit an Ihre oder auch Ihre wenden.
In vielen Studiengängen der 51³Ô¹ÏÍø spielt Mathematik eine große Rolle. Deshalb bietet die Fakultät für Mathematik mathematische Vorbereitungskurse an, an denen interessierte Studienanfängerinnen und -anfänger verschiedener Fachrichtungen teilnehmen können. ¹óü°ù welche Fachbereiche die Kurse angeboten werden und wie Sie sich anmelden können erfahren Sie .
Die in ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô sind sehr hoch. Studierende können zur finanziellen Unterstützung beim Amt für Ausbildungsförderung BaföG beanÂtragen. Darüber hinaus können Sie sich für Stipendien bewerben oder ein Darlehen in Anspruch nehmen.
Eine Wohnung in ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô zu finden ist schwierig – aber nicht unmöglich. Nur ein kleiner Teil der Münchner Studierenden ergattert einen Platz in den Wohnheimen des Studierendenwerks. Die meisten kommen privat unter. Sie leben in Wohngemeinschaften, zur Untermiete oder in der ersten eigenen 1-Zimmer-Wohnung.
In Deutschland ist jede Bewohnerin und jeder Bewohner verpflichtet, sich polizeilich anzumelden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauern wird. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Privatpersonen können aus finanziellen Gründen auf Antrag von der RundÂfunkÂgebührenpflicht ganz oder teilweise werden. Dafür benötigen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres BAföG-Bescheids, die Sie im erhalten, wenn Sie den Original-Bescheid und eine Kopie mitbringen.