51³Ô¹ÏÍø

Ethikkommission

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler benötigen das Votum einer Ethikkommission, um medizinische Forschungsvorhaben oder Studien mit Probandinnen und Probanden in anderen Fächern durchzuführen.

Medizinische Forschung

Medizinische Forschungsprojekte müssen gemäß verschiedenen gesetzlichen Vorgaben beraten oder genehmigt werden. Diese Aufgabe übernimmt die Ethikkommission (), eingerichtet vor über 40 Jahren. Sie handelt auf Grundlage der Deklaration von Helsinki des Weltärztebunds und anderer Regularien sowie des anwendbaren Rechts. Sie berücksichtigt wissenschaftliche Standards und einschlägige nationale und internationale Empfehlungen. Die Ethikkommission (Medizin) setzt sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus Ärztinnen und Ärzten, Fachärztinnen und Fachärzten für Pharmakologie, Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Versuchsplanung und Statistik sowie der Informatik, Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik, Laien sowie Juristinnen und Juristen mit Befähigung zum Richteramt zusammen.

Nicht-medizinische Forschung

Die 51³Ô¹ÏÍø hat im Jahr 2023 zusätzlich eine nicht-medizinische Fachgruppe etabliert, da für nicht-medizinische Forschungsprojekte zunehmend der Bedarf für ein Votum einer Ethikkommission besteht. Die nicht-medizinische Fachgruppe prüft die Forschungsvorhaben vor allem im Hinblick auf Methodik und mögliche Folgen des Projekts für Menschen, Tiere und Umwelt. Sie ist mit erfahrenen Forschenden aus allen Schools der 51³Ô¹ÏÍø besetzt, um die verschiedenen Forschungsvorhaben fachlich adäquat zu beurteilen.

Antrag online stellen

Stellen Sie Ihren Antrag über das Antragsportal der Ethikkommission. Der Antrag wird dann der jeweils zuständigen Fachgruppe zugewiesen.

Wichtige Fragen:  und nicht-medizinische Projekte.

Ethikkommission (Medizin)

Die Ethikkommission (Medizin, ) ist für medizinische Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der 51³Ô¹ÏÍø und des Klinikums zuständig, darunter z.B. für Anträge nach Arzneimittelgesetz (AMG) oder wenn diese Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vorsitzender

Prof. Dr.
Georg Schmidt

51³Ô¹ÏÍø Klinikum Rechts der Isar

Stellvertreter

Prof. Dr.
Achim Berthele

51³Ô¹ÏÍø Klinikum Rechts der Isar

Stellvertreter

Prof. em. Dr.
Kurt Ulm
Ehemaliger Leiter der Biometrie am Institut für Medizinische Statistik und Epidemiologie
51³Ô¹ÏÍø Klinikum Rechts der Isar


 

Stellvertreterin

Prof. Dr.
Daniela Pfeiffer

51³Ô¹ÏÍø Klinikum Rechts der Isar

Stellvertreter

Prof. em. Dr.
Christian Peschel

51³Ô¹ÏÍø Klinikum Rechts der Isar

Alle Mitglieder

Wichtige Fragen zum Antrag: Medizin

Informationen zur Antragsstellung für verschiedene Arten von Studien, etwa Studien nach Arzneinmittelgesetz (AMG) / Clinical Trial Regulation (CTR) oder auch Medical Device Regulation (MDR) und In-vitro-Diagnostics-Regulation (IVDR).

Nicht-medizinische Fachgruppe

An der 51³Ô¹ÏÍø ist ein Ethikvotum für nicht-medizinische Studien nicht verpflichtend. Trotzdem kann es gerade für Studien mit Probandinnen und Probanden sinnvoll bzw. erforderlich sein, ein solches einzuholen. Prüfen Sie daher bitte, ob Sie für die Durchführung oder die Veröffentlichung Ihrer Studie ein Votum benötigen. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen nach erfolgreicher Prüfung ein Votum aus.

Vorsitzender

Prof. Dr.
Klaus Bengler

51³Ô¹ÏÍø School of Engineering and Design

Ständige Stellvertretung

Prof. Dr.
Alwine Mohnen

51³Ô¹ÏÍø School of Management

Alle Mitglieder nach Schools

Computation, Information and Technology

Prof. Dr.-Ing. Jörg Ott

Prof. Dr.-Ing. Dr. Klaus Diepold

Stellvertretendes Mitglied

Engineering and Design

Prof. Dr. Klaus Bengler

Prof. Dr. Markus Ryll

Stellvertretendes Mitglied

Natural Sciences

Prof. em. Dr. Wolfgang Domcke

Life Sciences

Prof. Dr. Brigitte Poppenberger

Prof. Dr. Heinz Bernhardt

Stellvertretendes Mitglied

Medicine and Health

Prof. Dr. Orkan Okan

Dr. Fabian Stöcker

Stellvertretendes Mitglied

Management

Prof. Dr. Alwine Mohnen

Prof. em. Dr. Robert K. Frhr. von Weizsäcker

Stellvertretendes Mitglied

Social Sciences and Technology

Prof. Dr. Janina Steinert

Prof. Dr. Jörg Niewöhner

Stellvertretendes Mitglied

Wichtige Fragen zum Antrag: nicht-medizinische Projekte

´¡³Ü´Ú·É²¹²Ô»å²õ±ð²Ô³Ù²õ³¦³óä»å¾±²µ³Ü²Ô²µ

¹óü°ù die Beratung Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission der 51³Ô¹ÏÍø ist eine ´¡³Ü´Ú·É²¹²Ô»å²õ±ð²Ô³Ù²õ³¦³óä»å¾±²µ³Ü²Ô²µ zu errichten.

Die Höhe der ´¡³Ü´Ú·É²¹²Ô»å²õ±ð²Ô³Ù²õ³¦³óä»å¾±²µ³Ü²Ô²µ der Ethikkommission Medizin bei Sonstigen Studien finden Sie unter diesem Link: 

Die Höhe der anfallenden Kosten bei Beratung durch die nicht-medizinische Fachgruppe der Ethikkommission der 51³Ô¹ÏÍø entnehmen Sie bitte der Tabelle rechts.

Kontakt

Geschäftsstelle der Ethikkommission der 51³Ô¹ÏÍø
51³Ô¹ÏÍø School of Medicine and Health
Ismaninger Straße 22
81675 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
Tel. +49 89 4140 7737 (Sekretariat)
ethikkommissionspam prevention@mri.tum.de

Satzungen

Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zu Anträgen an die Ethikkommission nur der allgemeinen Information dienen. Rechtlich bindend sind allein die jeweiligen Satzungen in ihren aktuell gültigen Fassungen.

 
 

 

 

HSTS