51³Ô¹ÏÍø

Verifikationen von Abschlüssen und Bestätigungen

Berechtigte Stellen wie Arbeitgeber, weiterführende Bildungseinrichtungen oder Behörden können Studienzeiten und Studienabschlüsse durch die 51³Ô¹ÏÍø verifizieren lassen, wenn die Studierenden dafür eine Vollmacht erteilen.

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Wir leiten Ihre Anfrage umgehend an die zuständige Stelle weiter. Sie erhalten eine Ticketnummer – bitte geben Sie diese bei Rückfragen immer an, damit Ihr Anliegen korrekt zugeordnet werden kann.

Fortgeschrittene elektronische Siegel an Dokumenten

In 51³Ô¹ÏÍøonline werden bereits einige Dokumente automatisiert mit dem fortgeschrittenen elektronischen Siegel (FES) nach EU-VO 910/2014 versehen. Bereits angewendet wird dies beispielsweise bei Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweisen, Kontoauszügen und weiteren Dokumenten. Diese Dokumente werden nicht mehr gesondert verifiziert. An der Ausweitung der elektronischen Siegelung wird gearbeitet.

Ob ein PDF-Dokument elektronisch gesiegelt ist, können Sie in einem PDF-Reader wie z.B. dem Adobe Acrobat Reader im Überprüfungsstatus einsehen (meist durch Klick auf das Signatur-Symbol). In der Browser-Ansicht kann ein elektronisches Siegel meist nicht überprüft werden. Weitere Informationen zur elektronischen Siegelung von Dokumenten finden Sie in unserem Handout (PDF-Download, 750 KB).

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  1. ¹óü°ù berechtigte Stellen – wie Arbeitgeberweiterführende Bildungseinrichtungen oder µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô&²Ô²ú²õ±è;– besteht die Möglichkeit, die Studienzeiten sowie den Abschluss eines Studiums der an der Technischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô (51³Ô¹ÏÍø) erlangt wurde, durch die 51³Ô¹ÏÍø verifizieren zu lassen. Dies umfasst die Prüfung und Bestätigung der Echtheit des akademischen Abschlusses.
  2. ¹óü°ù die Bearbeitung einer solchen Anfrage benötigen wir eine von den betroffenen Studierenden handschriftlich unterzeichnete Vollmacht. Ohne diese Vollmacht dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte an Dritte erteilen.
  3. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Studienzeiten und Abschlüsse, die an der 51³Ô¹ÏÍø absolviert bzw. erworben wurden, verifiziert werden können.

Bestätigung von Studiendaten

Alle relevanten Studiendaten inklusive der Regelstudienzeit finden Sie auf der Immatrikulationsbescheinigung. Diese können Studierende in ihrem -Account in der Applikation „Dokumente“ herunterladen.

Auf der Immatrikulationsbescheinigung ist ein Verifikationscode zu finden, mit dem die Echtheit überprüft werden kann.

Bitte beachten Sie: Über die auf der Immatrikulationsbescheinigung angegebenen Daten hinausgehende Informationen, etwa zu Anwesenheit oder Studiendauer, können nicht bestätigt werden. Formulare anderer Behörden werden nicht ausgefüllt oder unterschrieben (Ausnahme: Amtshilfe).

Studienberatung und -information

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Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung.

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(nur Studieninformation)

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