Rückerstattung des Semesterbeitrags und der Studiengebühren
Wann können Beiträge und Gebühren erstattet werden?
Gezahlte Semesterbeiträge und Studiengebühren können nur dann erstattet werden, wenn folgende Bedingungen der und der Hochschulgebühren- und Entgeltsatzung erfüllt sind.
- Doppelimmatrikulation: Wenn Sie die Beiträge doppelt an zwei Hochschulen bezahlt haben, kann die Rückerstattung von der Hochschule erfolgen, bei der Sie nicht beitragspflichtig sind.
- Exmatrikulation:
- Exmatrikulation zum Ende eines Semesters und bereits bezahlter Beitrag für das Folgesemester:
Wenn Sie eine StudentCard (Plastikkarte) besitzen, ist die Rückerstattung nur möglich, wenn diese spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn von der Hochschule ungültig gemacht wird. Geben Sie diese daher rechtzeitig bei uns ab oder entwerten Sie sie nach der Exmatrikulation fristgerecht an einem Validierungsautomaten.
Wenn Sie nur über die digitale StudentCard verfügen, verliert diese automatisch mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit. - Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die innerhalb von fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:
Bitte stellen Sie dafür einen Antrag auf taggenaue Exmatrikulation, den Antrag finden Sie auf 51³Ô¹ÏÍøonline. Weitere Informationen finden Sie auch unter Rücktritt vom Studium
Wenn Sie eine StudentCard (Plastikkarte) besitzen, ist die Rückerstattung nur möglich, wenn diese spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn von der Hochschule ungültig gemacht wird. Geben Sie diese daher rechtzeitig bei uns ab oder entwerten Sie sie nach der Exmatrikulation fristgerecht an einem Validierungsautomaten.
Geben Sie diese daher rechtzeitig bei uns ab oder senden Sie die StudentCard spätestens am Tag der Exmatrikulation per Einschreiben an 51³Ô¹ÏÍø CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
Wenn Sie nur über die digitale StudentCard verfügen, verliert diese automatisch mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit.
- Exmatrikulation zum Ende eines Semesters und bereits bezahlter Beitrag für das Folgesemester:
Der Antrag auf Rückerstattung kann in 51³Ô¹ÏÍøonline unter heruntergeladen werden.
Wann können Beiträge nicht mehr erstattet werden?
- Wenn Sie länger als fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.
- Wenn Ihre validierte StudentCard nicht fristgerecht zurückgegeben wird, ist eine Rückerstattung der Beiträge ausgeschlossen.