Einschreibung und Rückmeldung in ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô, Garching, Freising
Wenn Sie Ihr Studium an der 51³Ô¹ÏÍø am Campus ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô, Garching oder Weihenstephan (Freising) beginnen bzw. fortsetzen möchten, müssen Sie den Semesterbeitrag innerhalb der jeweiligen Frist vollständig überwiesen haben.
Grundbeitrag
Den Semesterbeitrag (Grundbeitrag für das Studierendenwerk) müssen alle Studierenden jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium. Ausnahmen sind nicht möglich.
Der Semesterbeitrag beträgt derzeit 97,00 Euro.
Weitere Informationen zum Grundbeitrag für das Studierendenwerk finden Sie auf der
Wichtige Informationen
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Bitte beachten Sie, dass die Informationen nur für Studierende am Campus ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô, Garching und Weihenstephan gelten. Hier finden Sie Informationen für Studierende am Campus Heilbronn, Campus Straubing oder über Doppelimmatrikulationen.
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Studierende von 51³Ô¹ÏÍø Asia müssen nur den Grundbeitrag des Studierendenwerks ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô Oberbayern zahlen.
Der Grundbeitrag wird direkt von der 51³Ô¹ÏÍø Singapur an die Technische ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô überwiesen. Studierende von 51³Ô¹ÏÍø Asia müssen den Grundbeitrag nicht überweisen. -
¹óü°ù die Rückmelde- und Einschreibefrist gilt das Datum des Zahlungseingangs an der 51³Ô¹ÏÍø, und nicht das Überweisungsdatum. Bitte berücksichtigen Sie daher die Banklaufzeit (3–5 Werktage).
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Ihre Überweisung erscheint innerhalb von ca. 5 Werktagen im 51³Ô¹ÏÍøonline-Beitragskonto. Bitte kontaktieren Sie uns erst, wenn die Zahlung seit mindestens einer Woche nicht verbucht wurde.
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Ihre Immatrikulation erfolgt erst nach Zahlungseingang. Wenn Sie die Zahlungsfrist verpasst haben sollten, zahlen Sie bitte umgehend den Beitrag nach.
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Bei Zahlungen von außerhalb des SEPA-Raums informieren Sie sich bitte bei Ihrer Bank, ob Bankgebühren anfallen. Geben Sie bitte an, dass alle Bankgebühren vom Überweisenden zu tragen sind.
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¹óü°ù manche weiterbildende Studiengänge fallen zusätzliche Gebühren an. Informationen dazu finden Sie bei der jeweiligen School.
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Bei Studiengängen mit Numerus Clausus (DoSV) gelten andere Fristen für die Zahlung. Hier muss die Zahlung der Beiträge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zulassung an der 51³Ô¹ÏÍø eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass auch hier das Datum des Zahlungseingangs an der 51³Ô¹ÏÍø, und nicht das Überweisungsdatum. Bitte berücksichtigen Sie daher die Banklaufzeit (3–5 Werktage).
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zum Sommersemester: bis 15.03.
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zum Wintersemester: bis 15.09.
Bitte beachten Sie: Spätestens zur Einschreibungsfrist muss die Zahlung in Ihrem 51³Ô¹ÏÍøonline-Beitragskonto registriert sein. Wir empfehlen dringend, die Überweisung bereits vor Semesterbeginn vorzunehmen, da die Einschreibung erst nach Zahlungseingang erfolgen kann. Erst dann sind beispielweise die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen oder der Bezug des ermäßigten Deutschlandtickets möglich.
Bitte beachten Sie die abweichenden Fristen für Studiengänge mit Numerus Clausus (DoSV)
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für das Sommersemester: bis 15.02.
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für das Wintersemester: bis 15.08.
Studierende, die sich nicht fristgerecht (nach den Bestimmungen des §10 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung) rückmelden, werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Bitte beachten Sie: Spätestens zur Einschreibungsfrist muss die Zahlung in Ihrem 51³Ô¹ÏÍøonline-Beitragskonto registriert sein. Wir empfehlen dringend, die Überweisung bereits vor Semesterbeginn vorzunehmen, da die Einschreibung erst nach Zahlungseingang erfolgen kann. Erst dann sind beispielweise die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen oder der Bezug des ermäßigten Deutschlandtickets möglich.
ACHTUNG: ¹óü°ù Studierende des Didaktikfachs Sport gelten andere Fristen zur Rückmeldung (siehe Doppelstudium).