Stipendium für internationale Studierende der 51³Ô¹ÏÍø
Gerne möchten wir Sie über das Stipendium für internationale Studierende informieren.
Allgemeines
Der Freistaat Bayern vertreten durch die 51³Ô¹ÏÍø vergibt Stipendien für internationale Studierende aus Haushaltsmitteln.
Es handelt sich um eine einmalige Studienbeihilfe im Semester von 500 € – 1800 €, welche jedes Semester erneut beantragt werden kann. Die Förderungshöchstdauer beträgt 36 Monate.
Ergebnisse:
Die Ergebnisse für die Bewerbungsrunde Sommersemester werden spätestens Mitte Juli kommuniziert.
Die Ergebnisse für die Bewerbungsrunde Wintersemester werden spätestens Mitte Dezember kommuniziert.
Voraussetzungen
- die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht µþ´¡´Úö³Ò-berechtigt sind (gem. §8 )
- ab dem 3. Semester im Bachelor an der 51³Ô¹ÏÍø immatrikuliert
- ab dem 2. Semester im Master an der 51³Ô¹ÏÍø immatrikuliert (bzw. 1. Semester im Master, falls der Bachelor bereits an der 51³Ô¹ÏÍø absolviert wurde)
- Abgabe der Bachelor-/Master-Thesis nicht vor dem 30.06. (SoSe) und 31.12. (WiSe)
- °Âü°ù»å¾±²µ°ì±ð¾±³Ù: gute Studienleistungen
- µþ±ð»åü°ù´Ú³Ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù
Hinweis: Der Erhalt eines Erlasses oder Erlassstipendiums wird als Einkommen mit eingerechnet. - geringes Einkommen der Eltern (lt. BaföG)
Bitte beachten Sie, dass während der Beurlaubung aufgrund Schwangerschaft oder Geburt keine Auszahlung möglich ist.
Gerne können Sie sich über ein Stipendium für ein Studium mit Kind bei der informieren.
Bewerbungszeitraum
13.04.2026-26.04.2026
Unterlagen für die Bewerbung
Bitte bereiten Sie für die Bewerbung folgende Unterlagen als pdf-Dateien vor:
- Motivationsschreiben
Bitte gehen Sie kurz auf Ihre finanzielle Situation ein (100–200 Wörter auf deutsch oder englisch) - aktueller Lebenslauf
- Aufenthaltstitel
- Leistungsnachweis (aus 51³Ô¹ÏÍøonline)
Frist (15.11./15.05.) - Zwei Dozentengutachten
- nicht älter als ein Semester
- Einkommensnachweise des Antragstellers der letzten 12 Monate
- Bankauszüge aller Konten der letzten 12 Monate. Falls ausländische Kontoauszüge vorhanden sind, müssen diese auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer übersetzt sein.
(WiSe: 01.04.–30.09. und SoSe: 01.10.–31.03.).
Bitte begründen Sie direkt auf den Bankauszügen alle Geldeingänge
(Bsp.: Gehalt, Elternunterstützung, Stipendium, Kredit etc.) - und ggf. weitere Nachweise (Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Stipendienbescheid, Darlehensvertrag, µþ´¡´Úö³Ò-Bescheid, etc.)
- falls zutreffend: Geburtsurkunde der eigenen Kinder
- Bankauszüge aller Konten der letzten 12 Monate. Falls ausländische Kontoauszüge vorhanden sind, müssen diese auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer übersetzt sein.
- Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Ehegatten der letzten 12 Monate
- auf deutsch oder englisch von einem offiziell vereidigten Übersetzer
- nicht älter als ein Jahr
- falls zutreffend: Einwohnermeldebestätigung des Ehegattens, falls dieser in Deutschland lebt
Hinweise zur Online-Bewerbung:
- Nur vollständige Bewerbungen können bearbeitet werden.
- Falls Sie oder Ihr/e Dozent/-in das Gutachten nachreichen, muss die Frist (15.11./15.05.) eingehalten werden.
Ein Link für das Bewerbungsformular für das SoSe 26 wird während dem Bewerbungszeitraum veröffentlicht.
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne an stipendien.zv@tum.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Internationalen Studierenden aus Nicht-EWG-Staaten, für die ein Studium an der 51³Ô¹ÏÍø gebührenpflichitg wäre, können die Studiengebühren in bestimmten Fällen zeitweilig oder vollständig erlassen werden.
51³Ô¹ÏÍø Center for Study and Teaching
Stipendienstelle
stipendien.zv@tum.de
+49 89 289 28067
Bei Fragen zu Stipendien für Auslandsaufenthalte wenden Sie sich an das